Bundesrat
Abstimmungsrechner
Bekommt ein Gesetz im Bundesrat 35 von 69 Stimmen? Hier probieren Sie es selbst aus.
Stand der Landesregierungen: 1. November 2026.
1. Welche Parteien sind dafür?
Tippen Sie die Parteien an, die einem Beschluss zustimmen. Ein Land stimmt mit Ja, wenn alle seine Regierungsparteien dafür sind, mit Nein, wenn keine dafür ist — und enthält sich, wenn die Koalition uneins ist.
2. Reicht es?
✗ Keine Mehrheit.
24 Ja-Stimmen — es fehlen 11 bis 35.
Rechnerisch reichte es, wenn zusätzlich Baden-Württemberg (6) und Bayern (6) zustimmten.
- Ja
- 24
- Enthaltung
- 45
- Nein
- 0
Enthaltungen wirken wie Nein: Jeder Beschluss braucht 35 der 69 Stimmen (Art. 52 Abs. 3 GG).
3. Einzelne Länder umstellen
- Baden-Württemberg6GrüneCDU
Koalition uneins · Regel hier: einvernehmlich; Enthaltung nur ausnahmsweise
- Bayern6CSUFW
Koalition uneins · Regel hier: keine Klausel; Kabinett entscheidet
- Niedersachsen6SPDGrüne
Koalition uneins
- Nordrhein-Westfalen6CDUGrüne
Koalition uneins
- Hessen5CDUSPD
alle Regierungsparteien dafür
- Berlin4CDUSPD
alle Regierungsparteien dafür
- Brandenburg4SPDCDU
alle Regierungsparteien dafür
- Rheinland-Pfalz4CDUSPD
alle Regierungsparteien dafür
- Sachsen4CDUSPD
alle Regierungsparteien dafür
- Sachsen-Anhalt4CDUSPDFDP
Koalition uneins · Regel hier: bis zur Neubildung im Amt; Klausel gilt fort
- Schleswig-Holstein4CDUGrüne
Koalition uneins
- Thüringen4CDUTh.GerechtSPD
Koalition uneins
- Bremen3SPDGrüneLinke
Koalition uneins
- Hamburg3SPDGrüne
Koalition uneins
- Mecklenburg-Vorpommern3SPDLinke
Koalition uneins
- Saarland3SPD
alle Regierungsparteien dafür
Ein Quadrat = eine Stimme; farbig = Ja (Farben der Regierungsparteien), hellgrau = Enthaltung, dunkelgrau = Nein · blau gerahmt: Regierungsbildung offen oder Landtagswahl in Kürze.
Rechnerische Mehrheiten aus der Zusammensetzung der Landesregierungen — kein Modell des Abstimmungsverhaltens: Landesregierungen stimmen regelmäßig nach Landesinteresse, auch gegen die Linie ihrer Bundespartei. Dass uneinige Koalitionen sich enthalten, ist die Standardklausel der Koalitionsverträge; abweichende Regeln einzelner Länder stehen auf der Seite „Die 16 Länder“.